- einverstanden
- alles klar! (umgangssprachlich); in Ordnung; d'accord (umgangssprachlich); O. K. (umgangssprachlich); gut (umgangssprachlich); okay (umgangssprachlich); billigen; empfehlen; beipflichten; bestätigen; etwas gutheißen; jedes Wort unterschreiben können (umgangssprachlich); (mit etwas) konform gehen; übereinstimmen; gleicher Meinung sein; zustimmen
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ein|ver|stan|den ['ai̮nfɛɐ̯ʃtandn̩]:in der Wendung mit jmdm., etwas einverstanden sein: keine Einwände gegen jmdn., etwas haben, einer Sache zustimmen:ich war mit dem Vorschlag einverstanden.Syn.: etwas ↑ absegnen (ugs.); etwas für richtig halten; etwas gutheißen; etwas legitimieren; etwas richtig finden; etwas ↑ sanktionieren (bildungsspr.); etwas zugestehen; in etwas einwilligen; jmdn., etwas akzeptieren; jmdn., etwas annehmen; jmdn., etwas bejahen; jmdn., etwas billigen; jmdn., etwas tolerieren; mit jmdm., etwas übereinstimmen.* * *
ein|ver|stan|den 〈Adj.〉1. mit einer Sache \einverstanden sein einer S. zustimmen2. mit jmdm. \einverstanden sein 〈umg.〉 jmds. Teilnahme, Zulassung usw. billigen3. sich mit etwas \einverstanden erklären zustimmen, einwilligen● sie ist damit \einverstanden, dass ...; mit einer Maßnahme, einem Entschluss, einem Plan \einverstanden sein; \einverstanden! gut!, in Ordnung!* * *
ein|ver|stan|den <Adj.> [eigtl. 2. Part. von veraltet sich einverstehen = übereinstimmen]:etw. billigend; jmdm., einer Sache zustimmend:sie ist mit allem e.;sich mit etw. e. erklären;er ist mit ihm als Chef nicht e. (akzeptiert ihn nicht als Chef);e.! (ich bin einverstanden).* * *
ein|ver|stan|den <Adj.> [eigtl. 2. Part. von veraltet sich einverstehen = übereinstimmen]: etw. billigend; jmdm., einer Sache zustimmend: Dennoch: Die -e Ehefrau ist eine häufige Figur. Darauf können sich die Spitzenmanager ... berufen (Höhler, Sieger 315); sie ist mit den Bedingungen, mit allem e.; in dieser Frage bin ich nicht mit dir e. (bin ich nicht der gleichen Meinung); sich mit etw. e. erklären; er ist mit ihm als Chef nicht e. (akzeptiert ihn nicht als Chef); e. (in Ordnung) [ich komme mit]!; <subst.:> ein Publikum von Einverstandenen oder doch Eingeweihten (Enzensberger, Einzelheiten I, 102); ... hielt sich aber in ihrer Mitte, ... nicht als Zugehöriger und Einverstandener ihrer Sohnesgemeinschaft gegen den Alten (Th. Mann, Joseph 398).
Universal-Lexikon. 2012.